Sind IPTV-Anbieter Rundfunkanbieter oder Telemedien?

Die Frage ob die IPTV-Anbieter als Rundfunkanbieter oder Telemedien ist noch nicht geklärt. Wenn die IPTV-Anbieter als Telemedien behandelt werden, würden sie weniger restriktiven Regelungen unterworfen als als Rundfunkanbieter. So gibt es für Telemedien keine Zulassungs- und Anmeldepflicht.

Eine Studie von Goetzpartners kommt jetzt aber zu dem Schluß, daß es zu einer Rundfunkzulassungspflicht für IPTV-Dienste kommen wird, da mit zunehmender Reichweite die für den Rundfunkbegriff wesentlichen Kriterien wie Breitenwirkung an Bedeutung gewinnen werden.
[Quelle: FTD]

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